Für Vogt ist eine wichtige Anforderung an ein 'Zeichen' (auch im Sinne von Peirce), dass der 'Zeichenbenutzer' ein Zeichen mit Blick auf seine 'intendierte Bedeutung' selbst 'interpretieren' kann (vgl. [442]:431). Bei Peirce setzt sich ein Zeichen zusammen aus den Komponenten 'Repräsentant' (R), 'Objekt' (O) sowie 'Interpret' (Englisch: 'interpretant') (I), und zwar in dem Zusammenhang:
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Dies bedeutet, dass der Interpret (I) eine Beziehung herstellt vom Repräsentant (R) zum 'Objekt' (O) und umgekehrt. Dadurch wird das Objekt 'im Lichte des Interpreten zu einer 'Bedeutung' für den Repräsentanten und umgekehrt der Repräsentant zu einem 'Zeichen' für das Objekt. Wichtig ist dabei, dass die so realisierte 'Bedeutungsbeziehung' einerseits und die 'Bezeichnungsbeziehung' andererseits 'beliebig' ist, d.h. frei wählbar, 'arbiträr'.
Man könnte auch definieren, dass ein 'Zeichen' für ist, genau dann, wenn es eine Struktur gibt mit den Elementen und eine Abbildungsbeziehung von nach ist:
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Entsprechend könnte man sagen, dass die 'Bedeutung' für ein Zeichen ist, genau dann, wenn es eine Struktur gibt mit den Elementen und eine Abbildungsbeziehung von nach ist:
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Die Frage ist dann, wie man das Konzept des körperfundierten Wissens mit dem des symbolischen Wissens in einer adaptiven Version zusammen bringen kann.
Benutzt man diesen Zeichenbegriff von Peirce (der im übrigen nicht so verschieden ist von Saussure [357] wie oft behauptet wird), dann kann man den gleichen Sachverhalt auch mit anderen Worten ausdrücken, nämlich dass die Interpretationsbeziehung eine 'Koppelung' darstellt zwischen dem Repräsentanten und dem intendierten Objekt . In diesem Fall gehören aber beide zum 'senso-motorischen Input'. 'Output' in Form von Verhalten würde erst dann auftreten, wenn das Trägersystem der Interpretationsbeziehung diese Interpretationsbeziehung auch dazu benutzen würde, zeichenrelevanten Output zu erzeugen, also z.B. Repräsentanten als 'Antwort' auf Objekte oder andere Repräsentanten, etwa (Fall 1) das Trägersystem nimmt ein Objekt wahr und äußert aufgrund einer verfügbaren Interpretationsbeziehung einen Repräsentanten, oder (Fall 2) das Trägersystem nimmt einen Repräsentanten wahr und nimmt aufgrund einer verfügbaren Interpretationsbeziehung eine Handlung vor.
Gerd Doeben-Henisch 2014-01-14