Diese letzten Daten können helfen, (i) die Hypothesen über das Lernen im LZG zu präzisieren wie auch (ii) das Wechselspiel zwischen sensorischen
Registern, KZG und LZG zu modifizieren (vgl. Bild 5.6).
Figure 5.6:
Allgemeine Annahmen zum KZG V2.0
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Nach den Daten und Überlegungen von Millern legen sich folgende Hypothesen nahe:
Generell soll gelten:
- M3 - Postulat 1:
- Der Mensch hat ein Gedächtnis, um Wahrgenommenes auch nach einem Zeitintervall erinnern zu können
- M3 - Postulat 2:
- Das Gedächtnis differenziert sich in zwei funktional unterschiedliche Bereiche: ein Kurzzeitgedächtnis
(KZG)
und ein Langzeitgedächtnis (LZG). Zusätzlich wird die Existenz von sinnesspezifischen sensorischen Registern (SR) angenommen.
- M3 - Postulat 3:
- Die Verarbeitungskapazität einer Wahrnehmungsdimension beträgtr ca. 2.6 0.6 Bits. Bei einer Kombination von n-vielen
Eigenschaftsdimensionen gilt
- M3 - Postulat 4:
- Die Inhalte der werden sowohl zum LZG wie auch zum KZG gesendet. Daten aus den SR können im LZG
kodiert
werden. Kodierte Inhalte heißen Chunks. Sofern Chunks im LZG vorliegen werden diese anstatt der kodierten sensorischen Rohdaten ins KZG
übernommen.
- M3 - Postulat 5:
- Das KZG hat eine begrenzte Kapazität von ca. 7 2 Chunks; bei Reizüberflutung werden bestehende Inhalte überschrieben.
- M3 - Postulat 6:
- Die Inhalte des LZG werden aus dem KZG übernommen. Die Wahrscheinlichkeit der Reproduzierbarkeit eines
Chunks hängt ab von (i) der Verweildauer eines Chunks im KZG, (ii) der Unähnlichkeit mit anderen Chunks, (iii) der
Bekanntheit im LZG.
Diese Annahmen samt der darin auftretenden Begriffe sind -bei strenger theoretischer Betrachtung- noch sehr vage und müßten noch erheblich weiter
abgesichert werden. Im aktuellen Kontext ist dies leider nicht möglich. Trotz dieser Unzulänglichkeiten sollen diese Annahmen nun als Grundlage sowohl
für eine exemplarische Modellierung der Verhaltensbasis dienen wie auch für eine exemplarische Modellierung der Systemfunktion.
Gerd Doeben-Henisch
2010-12-16