Als Grundpostulat soll hier angenommen werden, dass ein Mensch auf jeden Fall ein Gedächtnis (Memory) besitzt, das es ihm erlaubt, sich an
schon Wahrgenommenes wieder zu erinnern:
M1 - Postulat 1:
Der Mensch hat ein Gedächtnis, um Wahrgenommenesbeliebig erinnern zu können